Datenschutzerklärung

Informationen nach Art. 13 DSGVO · Stand 19. August 2026

Das Wichtigste zuerst.

VereinsOS speichert nichts. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Cookies, keine Reichweitenmessung. Eine eingefügte Satzung wird im Arbeitsspeicher ausgewertet und danach verworfen — sie wird weder gespeichert noch weitergegeben noch zum Trainieren verwendet. Es werden keinerlei Mitglieder- oder Vereinsdaten verwaltet.

1 · Verantwortlicher

Vibe Coding Hamburg — Verein in Gründung
c/o Finn Malte Hinrichsen, Gärtnerstraße 105, 20253 Hamburg
vorstand@vibe-coding.hamburg

2 · Was verarbeitet wird

DatenZweckRechtsgrundlageSpeicherdauer
Satzungstext, den Sie einfügen Auslesen von Fristen, Mehrheiten und Organen; Abgleich mit § 60 AO Art. 6 Abs. 1 lit. a — Einwilligung durch das Absenden Keine Speicherung. Auswertung im Arbeitsspeicher, danach verworfen
Einladungs- oder Protokolltext, den Sie einfügen Prüfung von Ladungsfrist, Form, Tagesordnung, Mehrheiten und Registerangaben Art. 6 Abs. 1 lit. a — Einwilligung durch das Absenden Keine Speicherung. Auswertung im Arbeitsspeicher, danach verworfen
Server-Protokoll: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite Betrieb und Absicherung Art. 6 Abs. 1 lit. f — berechtigtes Interesse 30 Tage, automatisch

Eine Satzung ist in aller Regel ein öffentliches Dokument und enthält keine personenbezogenen Daten. Falls Ihre Fassung Namen enthält — etwa von Gründungs- mitgliedern — werden auch diese nicht gespeichert. Bitte fügen Sie trotzdem keine Mitgliederlisten oder Anlagen mit Personendaten ein; für die Auswertung sind sie nicht nötig.

Bei Einladungen und Protokollen ist das anders — sie enthalten regelmäßig Namen: Versammlungsleitung, Protokollführung, gewählte Personen, manchmal ganze Verteiler. Auch diese Texte werden nicht gespeichert, nicht protokolliert und nicht an Dritte übermittelt; die Auswertung findet im Arbeitsspeicher statt und wird mit der Antwort verworfen. Trotzdem gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Schwärzen Sie, was für die Prüfung nicht nötig ist. Für die Fristen- und Formprüfung genügen Datum, Tagesordnung und die Beschlusstexte — Namen und E-Mail-Adressen der Mitglieder braucht das Werkzeug nicht. Eine einzige Ausnahme: Die Prüfung meldet, wenn im Text mehrere E-Mail-Adressen stehen, weil ein offener Verteiler eine der häufigsten Datenpannen im Vereinsalltag ist.

3 · Keine Weitergabe an Dritte

Die Auswertung erfolgt vollständig auf dem eigenen Server. Es werden keine Sprachmodelle, Cloud-Dienste oder externen Schnittstellen aufgerufen. Die Satzungsprüfung ist reine Textmustererkennung.

4 · Was wir nicht tun

5 · Ihre Rechte

Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Übertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) sowie Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3). Da nichts gespeichert wird und keine Wiedererkennung stattfindet, liegen nach Ende Ihrer Sitzung keine Daten mehr vor, auf die sich ein solches Verlangen beziehen könnte (Art. 11 DSGVO).

6 · Beschwerderecht

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
datenschutz-hamburg.de