Informationen nach Art. 13 DSGVO · Stand 19. August 2026
Das Wichtigste zuerst.
VereinsOS speichert nichts. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Cookies, keine Reichweitenmessung. Eine eingefügte Satzung wird im Arbeitsspeicher ausgewertet und danach verworfen — sie wird weder gespeichert noch weitergegeben noch zum Trainieren verwendet. Es werden keinerlei Mitglieder- oder Vereinsdaten verwaltet.
Vibe Coding Hamburg — Verein in Gründung
c/o Finn Malte Hinrichsen, Gärtnerstraße 105, 20253 Hamburg
vorstand@vibe-coding.hamburg
| Daten | Zweck | Rechtsgrundlage | Speicherdauer |
|---|---|---|---|
| Satzungstext, den Sie einfügen | Auslesen von Fristen, Mehrheiten und Organen; Abgleich mit § 60 AO | Art. 6 Abs. 1 lit. a — Einwilligung durch das Absenden | Keine Speicherung. Auswertung im Arbeitsspeicher, danach verworfen |
| Einladungs- oder Protokolltext, den Sie einfügen | Prüfung von Ladungsfrist, Form, Tagesordnung, Mehrheiten und Registerangaben | Art. 6 Abs. 1 lit. a — Einwilligung durch das Absenden | Keine Speicherung. Auswertung im Arbeitsspeicher, danach verworfen |
| Server-Protokoll: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite | Betrieb und Absicherung | Art. 6 Abs. 1 lit. f — berechtigtes Interesse | 30 Tage, automatisch |
Eine Satzung ist in aller Regel ein öffentliches Dokument und enthält keine personenbezogenen Daten. Falls Ihre Fassung Namen enthält — etwa von Gründungs- mitgliedern — werden auch diese nicht gespeichert. Bitte fügen Sie trotzdem keine Mitgliederlisten oder Anlagen mit Personendaten ein; für die Auswertung sind sie nicht nötig.
Bei Einladungen und Protokollen ist das anders — sie enthalten regelmäßig Namen: Versammlungsleitung, Protokollführung, gewählte Personen, manchmal ganze Verteiler. Auch diese Texte werden nicht gespeichert, nicht protokolliert und nicht an Dritte übermittelt; die Auswertung findet im Arbeitsspeicher statt und wird mit der Antwort verworfen. Trotzdem gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Schwärzen Sie, was für die Prüfung nicht nötig ist. Für die Fristen- und Formprüfung genügen Datum, Tagesordnung und die Beschlusstexte — Namen und E-Mail-Adressen der Mitglieder braucht das Werkzeug nicht. Eine einzige Ausnahme: Die Prüfung meldet, wenn im Text mehrere E-Mail-Adressen stehen, weil ein offener Verteiler eine der häufigsten Datenpannen im Vereinsalltag ist.
Die Auswertung erfolgt vollständig auf dem eigenen Server. Es werden keine Sprachmodelle, Cloud-Dienste oder externen Schnittstellen aufgerufen. Die Satzungsprüfung ist reine Textmustererkennung.
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Übertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) sowie Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3). Da nichts gespeichert wird und keine Wiedererkennung stattfindet, liegen nach Ende Ihrer Sitzung keine Daten mehr vor, auf die sich ein solches Verlangen beziehen könnte (Art. 11 DSGVO).
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
datenschutz-hamburg.de